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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie kann Spekulationssteuer anfallen. Ob und in welcher Höhe, hängt vor allem von der Haltedauer und der Nutzung ab. Hier die wichtigsten Regeln.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, ist dieser Gewinn grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) zu versteuern – zum persönlichen Einkommensteuersatz.

Wann sind Sie befreit?

  • 10-Jahres-Frist abgelaufen: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei.
  • Eigennutzung: steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde (§ 23 EStG).
SituationSteuer?
Verkauf nach > 10 Jahrensteuerfrei
Selbst genutzt (Jahr + 2 Vorjahre)steuerfrei
Vermietet, Verkauf < 10 Jahre, mit Gewinnsteuerpflichtig

Wie wird sie berechnet?

Besteuert wird der Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungs-/Herstellungskosten und Veräußerungskosten, ggf. um Abschreibungen korrigiert), multipliziert mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie lange ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?

Zehn Jahre. Nach Ablauf ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Fällt bei der selbst genutzten Wohnung Spekulationssteuer an?

In der Regel nicht, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Sie richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz und wird auf den Veräußerungsgewinn erhoben. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Steuerberater.

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