Ist der Energieausweis Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss beim Verkauf spätestens zur Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorliegen und der Kaufinteressentin bzw. dem Kaufinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden. Bereits in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben (u. a. Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) erforderlich. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis 10.000 €.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Basis | tatsächlicher Verbrauch (3 Jahre) | berechneter Energiebedarf |
| Aussagekraft | nutzerabhängig | objektiver, technischer |
| Kosten | ca. 50–150 € | ca. 300–500 € |
| Wann Pflicht? | oft wählbar | u. a. bei < 5 Wohneinheiten & älteren, unsanierten Gebäuden |
Gültigkeit
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Ist Ihrer abgelaufen, benötigen Sie für den Verkauf einen neuen. Ich unterstütze Sie bei der Beschaffung des passenden Ausweises.