Die ersten Schritte
- Erbschein oder Testament klären – Nachweis der Erbenstellung.
- Grundbuch berichtigen – die Erben werden als Eigentümer eingetragen (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei).
- Wert ermitteln – auch relevant für die Erbschaftsteuer und eine faire Aufteilung.
Verkauf in der Erbengemeinschaft
Gehört die Immobilie mehreren Erben, können sie nur gemeinsam verkaufen. Eine neutrale, marktgerechte Bewertung ist hier besonders wichtig, um Streit zu vermeiden. Als unabhängiger Makler moderiere ich den Prozess, sorge für Transparenz und führe den Verkauf sachlich zum Abschluss. Können sich Erben nicht einigen, bliebe als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber meist deutlich schlechtere Erlöse bringt.
Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie
Für die Spekulationssteuer wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet: Hatte dieser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Unabhängig davon kann Erbschaftsteuer anfallen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationssteuer und beim Steuerberater.