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Geerbte Immobilie & Erbengemeinschaft verkaufen

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist oft emotional und rechtlich anspruchsvoll – besonders in einer Erbengemeinschaft. Mit klarer Struktur und neutraler Begleitung gelingt der Verkauf fair für alle.

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Die ersten Schritte

  • Erbschein oder Testament klären – Nachweis der Erbenstellung.
  • Grundbuch berichtigen – die Erben werden als Eigentümer eingetragen (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei).
  • Wert ermitteln – auch relevant für die Erbschaftsteuer und eine faire Aufteilung.

Verkauf in der Erbengemeinschaft

Gehört die Immobilie mehreren Erben, können sie nur gemeinsam verkaufen. Eine neutrale, marktgerechte Bewertung ist hier besonders wichtig, um Streit zu vermeiden. Als unabhängiger Makler moderiere ich den Prozess, sorge für Transparenz und führe den Verkauf sachlich zum Abschluss. Können sich Erben nicht einigen, bliebe als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – die aber meist deutlich schlechtere Erlöse bringt.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Für die Spekulationssteuer wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet: Hatte dieser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Unabhängig davon kann Erbschaftsteuer anfallen. Mehr dazu im Ratgeber Spekulationssteuer und beim Steuerberater.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Kann ein einzelner Erbe die Immobilie verkaufen?

Nein. In einer Erbengemeinschaft können nur alle Miterben gemeinsam verkaufen. Eine neutrale Bewertung und Moderation helfen, eine Einigung zu erzielen.

Muss ich das Grundbuch vor dem Verkauf ändern lassen?

Ja, die Erben müssen als Eigentümer eingetragen sein. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?

Die Haltedauer des Erblassers zählt mit. Hatte dieser die Immobilie über zehn Jahre, ist der Verkauf spekulationssteuerfrei.

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