Höhe der Maklerprovision
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatkäufer das Prinzip der geteilten Provision (§ 656c/656d BGB): Käufer und Verkäufer tragen die Courtage je zur Hälfte. In Baden-Württemberg sind insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. üblich – also je 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
| Kaufpreis | Provision gesamt (7,14 %) | Ihr Anteil (3,57 %) |
|---|---|---|
| 400.000 € | 28.560 € | 14.280 € |
| 600.000 € | 42.840 € | 21.420 € |
| 800.000 € | 57.120 € | 28.560 € |
Beispielwerte inkl. 19 % MwSt.; die konkrete Provision wird individuell vereinbart.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Wohnimmobilien wird die Provision geteilt; der Verkäufer kann nicht mehr als die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Bei Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken ist die Aufteilung frei verhandelbar.
Welche weiteren Kosten hat der Verkäufer?
- Energieausweis (ca. 50–500 €, je nach Art – siehe Ratgeber)
- Unterlagenbeschaffung (Grundbuchauszug, Katasterkarte u. Ä.)
- ggf. Löschung von Grundschulden (Notar-/Grundbuchkosten)
- ggf. Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Kredit
- ggf. Spekulationssteuer (siehe Ratgeber)
Notar- und Grundbuchkosten für die Eigentumsübertragung sowie die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer.