Höhe der Maklerprovision – was am Markt üblich ist
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatkäufer das Prinzip der geteilten Provision (§ 656c/656d BGB): Käufer und Verkäufer tragen die Courtage je zur Hälfte. Marktüblich sind in Baden-Württemberg insgesamt 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt. – also je 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
| Kaufpreis | Marktüblich gesamt (7,14 %) | Marktüblich je Seite (3,57 %) |
|---|---|---|
| 400.000 € | 28.560 € | 14.280 € |
| 600.000 € | 42.840 € | 21.420 € |
| 800.000 € | 57.120 € | 28.560 € |
Orientierungswerte für den Markt in Baden-Württemberg inkl. 19 % MwSt. – keine Angabe meiner eigenen Konditionen.
Was kostet mich die Dienstleistung bei Ihnen?
Jede Immobilie, jede Ausgangssituation und jedes Verkaufsziel sind einzigartig. Deshalb erhalten Sie bei uns kein Standardangebot, sondern ein individuell auf Ihre Wünsche und Ziele abgestimmtes Leistungspaket.
Als familiengeführtes und etabliertes Unternehmen legen wir größten Wert auf eine faire, transparente und langfristige Partnerschaft. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen die optimale Vermarktungsstrategie zu entwickeln und den bestmöglichen Verkaufserfolg zu erzielen – zu Konditionen, die für beide Seiten fair und nachvollziehbar sind.
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Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Wohnimmobilien wird die Provision geteilt; der Verkäufer kann nicht mehr als die Hälfte auf den Käufer abwälzen. Bei Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken ist die Aufteilung frei verhandelbar.
Welche weiteren Kosten hat der Verkäufer?
- Energieausweis (ca. 50–500 €, je nach Art – siehe Ratgeber)
- Unterlagenbeschaffung (Grundbuchauszug, Katasterkarte u. Ä.)
- ggf. Löschung von Grundschulden (Notar-/Grundbuchkosten)
- ggf. Vorfälligkeitsentschädigung bei laufendem Kredit
- ggf. Spekulationssteuer (siehe Ratgeber)
Notar- und Grundbuchkosten für die Eigentumsübertragung sowie die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer.