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Elternhaus verkaufen, solange die Eltern noch leben

Die Kinder organisieren oft den Ablauf, die Unterschrift bleibt bei den Eltern oder bei dem, der sie wirklich vertreten darf. Bevor jemand einen Preis ins Inserat schreibt, muss stehen: Wer darf verkaufen, was lastet auf dem Grundbuch, und was das Haus im heutigen Zustand wert ist.

Das ist kein Erbfall

Wenn die Eltern bereits verstorben sind und mehrere Erben im Grundbuch landen, gilt eine andere Seite: Geerbte Immobilie verkaufen. Hier leben die Eigentümer noch. Sie ziehen um, gehen ins Pflegeheim, oder das Haus ist zu groß geworden. Die Gesprächspartner sind oft die Kinder. Der Kaufvertrag braucht trotzdem die richtige Unterschrift. Ohne die steht der Notar still, egal wie eilig die Pflegekosten wirken.

Wer darf überhaupt verkaufen

Die Eltern selbst, wenn sie geschäftsfähig sind. Oder eine Vorsorgevollmacht, die Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst. Eine allgemeine Vollmacht für Behördengänge reicht dafür oft nicht. Oder ein Betreuer. Der Verkauf des selbst genutzten Hauses braucht in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das klären Sie mit Notar oder Betreuungsgericht, bevor ich vermarkte. Sonst laufen Besichtigungen ins Leere.

Im Grundbuchauszug steht außerdem, ob Wohnrecht, Nießbrauch oder eine Grundschuld lastet. Ein Wohnrecht mindert den Preis oder schließt Käufer aus, die selbst einziehen wollen. Das gehört in die Bewertung, nicht in die Entschuldigung drei Wochen nach dem ersten Inserat.

Pflegekosten drängen, der Preis darf trotzdem nicht erfinden

Heimkosten warten nicht. Trotzdem dauert ein sauberer Verkauf vom Start bis zum Notar üblicherweise zwei bis vier Monate. Wer aus der Not heraus einen Wunschpreis ansetzt, verlängert das. Wer aus der Not heraus weit unter Wert geht, verschenkt Substanz, die die Eltern später brauchen. Die ehrliche Zahl am Anfang spart beides.

Viele Häuser in der Region stammen aus den siebziger und achtziger Jahren: Erinnerung, oft Sanierungsstau bei Heizung, Dach oder Elektrik, manchmal kein aktueller Energieausweis. Genau dieser Zustand geht in den Preis. Ich komme zum Haus, nicht nur an den Rechner. Besichtigungen plane ich so, dass niemand in der eigenen Küche vor fremden Leuten steht, wenn das vermeidbar ist. Auf Wunsch ohne Schild an der Straße und ohne Massenbesichtigung.

Fragen zu Pflegeversicherung, Sozialamt und Schonvermögen gehören nicht in meinen Auftrag. Seit 2020 haften Kinder für Elternunterhalt in der Regel nur noch bei hohem eigenem Einkommen. Ob der Verkaufserlös der Eltern selbst auf Leistungen angerechnet wird, klärt die zuständige Stelle oder ein Anwalt. Ich verkaufe das Haus. Ich verteile keine Sozialrechtsauskünfte.

Ich betreue in der Regel zwei Mandate im Monat, damit ich bei älteren Eigentümern und bei Angehörigen, die aus der Ferne steuern, selbst vor Ort bin. Ablauf: Ablauf des Immobilienverkaufs. Ortsseiten: Leonberg, Heimsheim, Rutesheim, Weil der Stadt.

Dieser Text ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Vollmacht, Betreuung und Pflegeleistungen gehören zum Anwalt, Notar oder zur zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Dürfen die Kinder das Elternhaus verkaufen, wenn die Eltern noch leben?

Nur wenn die Eltern selbst unterschreiben, eine Vorsorgevollmacht Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst oder ein Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts handelt. Eine allgemeine Vollmacht reicht oft nicht.

Muss das Haus leer sein, bevor der Verkauf startet?

Nein. Viele Häuser werden bewohnt oder nur teilgeräumt verkauft. Die Räumung kann nach dem Notartermin folgen. Besichtigungen plane ich so, dass niemand in der eigenen Küche vor fremden Leuten steht, wenn das vermeidbar ist.

Was ist mit Wohnrecht oder Nießbrauch?

Steht ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch, mindert das den Kaufpreis oder schließt bestimmte Käufer aus. Das muss vor dem Inserat im Grundbuchauszug stehen, nicht hinterher in der Verhandlung.

Ist das derselbe Fall wie ein Erbe?

Nein. Hier sind die Eltern noch Eigentümer. Beim Erbfall gelten andere Regeln zu Grundbuch, Erbengemeinschaft und Spekulationssteuer. Dafür gibt es die Seite Geerbte Immobilie verkaufen.

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